Förderung:
Das Vorhaben Ankommen in Münster_EU (AIM_EU) wird im Rahmen des Programms „Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ (EhAP Plus) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Förderzeitraum: 01.10.2022 bis 30.09.2026
UNSER ANGEBOT
Wir bieten niedrigschwellige Beratung und Begleitung für Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen in Kooperation mit der Stadt Münster und weiteren Netzwerkpartner*innen an.
Unser Unterstützungsangebot erstreckt sich über die Bereiche Gesundheit, Wohnen, Bildung/Teilhabe und Existenzsicherung.
Beispiele für unser Unterstützungsangebot:
Wir unterstützen bei:
- Zugang zu Angeboten für Menschen ohne Krankenversicherung
- Kontaktaufnahme zu Krankenkassen
- Zugang zu regulären Angeboten der Gesundheitsversorgung
Wir unterstützen bei:
- Wohnungssuche
- Zugang zu Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe bei Wohnungslosigkeit
- Kontakt zu Vermieter*innen
Wir beraten und vermitteln zu:
- Schul- und Kitaplatzsuche
- Sprachkursen
- Sport- und Freizeitangeboten
Wir informieren und vermitteln zu:
- Beratungsangeboten für Arbeitssuchende
- Angebote der Existenzsicherung
Kontakt
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Bischof-Hermann-Stiftung
Europa.Brücke.Münster
Ankommen in Münster_EU
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Tel.: 0251-974422-62
Fax: 0251-974422-70
Mail: ebm.info@bhst.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr
Terminvereinbarung per E-Mail, Telefon oder zu unseren Öffnungszeiten persönlich in unserer Beratungsstelle
Mitarbeitende:
Luisa Rotthove
Tel.: 0251 974422-63
Mail: l.rotthove @bhst.de
Till Meinelt
Tel.: 0251 974422-64
Mail: t.meinelt @bhst.de
Kristina Peters
Tel.: 0251974422-65
Mail: k.peters @bhst.de
Matthias Kupke
Tel.: 0251 974422-72
Mail: m.kupke @bhst.de
Lilyana Tsakova
Tel.: 0251 974422-72
Mail: L.tsakova @bhst.de
Benjamin Lügering
Tel.: 0251 28419217
Mail: b.luegering @bhst.de
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 berücksichtigen wir die bereichsübergreifenden Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" sowie das Ziel „ökologische Nachhaltigkeit“ und leisten auf unterschiedlichen Ebenen einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Charta der Grundrechte. Dies impliziert u.a., dass die Prinzipien der Grundrechtecharta (GRC) beachtet werden: Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC), Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC), Umweltschutz (Art. 37 GRC) (ökologische Nachhaltigkeit).
https://www.esf.de
https://ec.europa.eu/european/social-fund-plus/de
https://www.bmas.bund.de
https://esfplus.de/