Zur prekären sozialrechtlichen Lage von Unionsbürger*innen
Staatsangehörige anderer EU-Staaten sind als Unionsbürger*innen freizügigkeitsberechtigt: Sie können in Deutschland leben und arbeiten, ohne dafür jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. Damit sind sie gegenüber anderen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erheblich privilegiert.
Auf der anderen Seite ist ihr sozialer Status manchmal prekär: Nicht wenige Betroffene müssen ohne Anspruch auf Sozialleistungen leben, ihnen wird in bestimmten Fällen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verweigert. Manchmal ist es auch nicht möglich, eine Krankenversicherung zu erhalten und auch die Ansprüche auf Kindergeld oder eine Unterbringung bei Obdachlosigkeit sind nicht selten nur schwer durchzusetzen.
Die Gründe für diesen sozialen Ausschluss liegen zum einen in einer Rechtslage, die seit Jahren verschärft wurde und zunehmend auf Abschottung ausgerichtet ist. Zum anderen spielt auch die strukturelle Diskriminierung in Behörden eine Rolle, wie eine Befragung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände gezeigt hat (https://t1p.de/uuhd).
In der Veranstaltung sollen die sozialen Ausschlüsse aus verschiedenen Blickrichtungen beleuchtet werden. Dabei soll es auch darum gehen, welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eine Kommune hierbei hat. Nach drei inhaltlichen Inputs wird es die Möglichkeit für Rückfragen über den Chat geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Eine gemeinsame Veranstaltung der Europabrücke Münster und der GGUA Flüchtlingshilfe in Kooperation mit dem Städtischen Runden Tisch für ein humanitäres Bleiberecht in Münster.